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                                          Kress Rechtsanwalt Dr. Florian
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Florian Kress

Telefon: 089 55 87 98 10
Telefax: 089 55 87 98 13

Rechtsanwalt Dr. Florian Kress
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Adamstraße 4
80636 München


E-Mail: info@ra-kress.de

Erbrecht

Familienrecht

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Interessenschwerpunkte:

Handels- und Gesellschaftsrecht

Mietrecht


Der Fokus der Kanzlei Kress liegt auf der umfassenden fachlichen Betreuung von Privatpersonen (Private Clients)
sowie kleinen und mittelständischen Firmen und Selbstständigen (Corporate Clients).

Rechtsgestaltende Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung vor den Gerichten erfolgen kompakt aus einer Hand.

Die rechtzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten, vermeidet steuerliche Nachteile und Streitigkeiten nach dem Erbfall. Gleiches gilt für die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen zur Umsetzung des Erblassers.

Durch Gestaltungen im Familienrecht entstehen eine Vielzahl von familienrechtlichen Streitigkeiten gar nicht und können vermieden werden.

Durch die Komplexität des Steuerrechts ist es erforderlich, Sachverhalte zutreffend zu beurteilen und bestehende Spielräume richtig zu nutzen.

Das Wirtschaftsrecht ist eine Spezialmaterie, so dass die rechtliche Beratung und Vertretung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zielführend für die Umsetzung der gewünschten Ergebnisse ist.

In den Bereichen Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Mietrecht werden die möglichen Gestaltungen aufgezeigt und mit den Mandanten die ausgewählte Lösung konkret umgesetzt.


Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das im 5. Buch des  Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist.
Das Erbrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Erblasser und den Begünstigten sowie den Übergang des Vermögens auf die Begünstigten.
Die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn der Erblasser keine Verfügungen von Todes wegen getroffen hat.
Die gewillkürte Erbfolge gilt, wenn der Erblasser eine letztwillige Verfügung von Todes wegen betroffen hat.
Das internationale Erbrecht regelt die Rechtsfolgen, wenn der Sachverhalt Auslandsberührungen aufweist, z.B. ein Teil des Nachlasses sich im Ausland befindet.
Das Nachlassgericht bei den Amtsgerichten ist erstinstanzlich für die Erteilung von Erbscheinen zuständig. Streitigkeiten zwischen den Erben oder den Erben und Pflichtteilsberechtigten werden abhängig von dem Wert des Streitgegenstandes vor dem Amtsgericht oder Landgericht ausgetragen.

Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das im 4. Buch des  Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist.
Die  Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen werden im Familienrecht regelt.
Ferner werden auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen, die Vormundschaft, die Pflegschaft und die rechtliche Betreuung geregelt.
Das internationale Familienrecht regelt die Rechtsfolgen, wenn die Beteiligten eine andere Staatsangehörigkeit haben oder der Sachverhalt Auslandsberührungen hat.
Das Familiengericht bei den Amtsgerichten ist erstinstanzlich für Familiensachen zuständig. Für Betreuungssachen ist das Betreuungsgericht bei den Amtsgerichten erstinstanzlich zuständige.

Steuerrecht

Das Steuerrecht ist ein Teilgebiet des Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt.
Zum Steuerrecht im engeren Sinne werden alle Steuergesetze gerechnet.
Die wichtigsten Steuergesetze sind das Einkommensteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz und das Gewerbesteuergesetz.
Das internationale Steuerrecht regelt die Besteuerung bei Auslandssachverhalten.
Streitigkeiten zwischen der Finanzverwaltung, i.d.R. den Finanzämtern, und den Steuerpflichtigen werden vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof ausgetragen.

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht umfasst alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen die Steuergesetze androhen.
Die §§ 369 ff. Abgabenordnung (AO) enthalten die wesentlichen Regelungen über die strafrechtlichen Konsequenzen der Verstöße gegen die Steuergesetze.
Die Verknüpfung des strafrechtlichen Tatbestandes mit dem besonderen Steuerrecht kennzeichnet das Steuerstrafrecht.
Für Steuerhinterziehungen und Steuerverkürzungen sind die Strafgerichte bei den Amtsgerichten und Landgerichten zuständig.

Handelsrecht

Das Handelsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleute für Teile ihrer Geschäftstätigkeit.
Es ist insbesondere im Handelsgesetzbuch (HGB) und dessen Nebengesetzen wie dem Scheckrecht (SchG) und Wechselrecht (WG) geregelt. Das Handels- und Gesellschaftsrecht stellen einen Teilbereich des Wirtschaftsrechts dar. 

Gesellschaftsrecht
 
Das Gesellschaftsrecht regelt die die Rechtsbeziehungen zwischen privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes gegründet werden.
Die wichtigsten Formen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Genossenschaft und die Partnerschaft
Für bestimmte Streitigkeiten bestehen Handelskammern bei den Landgerichten.

Mietrecht

Das gewerbliche Mietrecht regelt gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt.
Gegenstand der Überlassung können bewegliche Sachen, z.B. Maschinen, oder unbewegliche Sache, z.B. Immobilien, sein.

Bürozeiten:

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