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Rechtsanwaltskanzlei
Florian Kress
Telefon:
089 55
87 98 10
Telefax:
089 55 87 98 13
Rechtsanwalt
Dr. Florian Kress
Fachanwalt für
Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Adamstraße 4
80636 München
Interessenschwerpunkte:
Der Fokus der Kanzlei Kress
liegt auf der umfassenden
fachlichen Betreuung von
Privatpersonen (Private Clients)
sowie kleinen und
mittelständischen Firmen und
Selbstständigen (Corporate
Clients).
Rechtsgestaltende Beratung,
Vertragsgestaltung und
Vertretung vor den Gerichten
erfolgen kompakt aus einer Hand.
Die rechtzeitige Regelung der
Unternehmensnachfolge zu
Lebzeiten, vermeidet steuerliche
Nachteile und Streitigkeiten
nach dem Erbfall. Gleiches gilt
für die Gestaltung von
letztwilligen Verfügungen zur
Umsetzung des Erblassers.
Durch Gestaltungen im
Familienrecht entstehen eine
Vielzahl von familienrechtlichen
Streitigkeiten gar nicht und
können vermieden werden.
Durch die Komplexität des
Steuerrechts ist es
erforderlich, Sachverhalte
zutreffend zu beurteilen und
bestehende Spielräume richtig zu
nutzen.
Das Wirtschaftsrecht ist eine
Spezialmaterie, so dass die
rechtliche Beratung und
Vertretung in handels- und
gesellschaftsrechtlichen
Angelegenheiten zielführend für
die Umsetzung der gewünschten
Ergebnisse ist.
In den Bereichen Erbrecht,
Familienrecht, Steuerrecht,
Handels- und Gesellschaftsrecht
sowie Mietrecht werden die
möglichen Gestaltungen
aufgezeigt und mit den Mandanten
die ausgewählte Lösung konkret
umgesetzt.
Erbrecht
Das Erbrecht ist ein Teilgebiet
des Zivilrechts, das im 5. Buch
des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) geregelt
ist.
Das Erbrecht regelt die
Rechtsbeziehungen zwischen dem
Erblasser und den Begünstigten
sowie den Übergang des Vermögens
auf die Begünstigten.
Die gesetzliche Erbfolge gilt,
wenn der Erblasser keine
Verfügungen von Todes wegen
getroffen hat.
Die gewillkürte Erbfolge gilt,
wenn der Erblasser eine
letztwillige Verfügung von Todes
wegen betroffen hat.
Das internationale Erbrecht
regelt die Rechtsfolgen, wenn
der Sachverhalt
Auslandsberührungen aufweist,
z.B. ein Teil des Nachlasses
sich im Ausland befindet.
Das Nachlassgericht bei den
Amtsgerichten ist
erstinstanzlich für die
Erteilung von Erbscheinen
zuständig. Streitigkeiten
zwischen den Erben oder den
Erben und
Pflichtteilsberechtigten werden
abhängig von dem Wert des
Streitgegenstandes vor dem
Amtsgericht oder Landgericht
ausgetragen.
Familienrecht
Das Familienrecht ist ein
Teilgebiet des Zivilrechts, das
im 4. Buch des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB)
geregelt ist.
Die Rechtsverhältnisse der
durch Ehe, Lebenspartnerschaft,
Familie und Verwandtschaft
miteinander verbundenen Personen
werden im Familienrecht regelt.
Ferner werden auch die außerhalb
der Verwandtschaft bestehenden
gesetzlichen
Vertretungsfunktionen, die
Vormundschaft, die Pflegschaft
und die rechtliche Betreuung
geregelt.
Das internationale Familienrecht
regelt die Rechtsfolgen, wenn
die Beteiligten eine andere
Staatsangehörigkeit haben oder
der Sachverhalt
Auslandsberührungen hat.
Das Familiengericht bei den
Amtsgerichten ist
erstinstanzlich für
Familiensachen zuständig. Für
Betreuungssachen ist das
Betreuungsgericht bei den
Amtsgerichten erstinstanzlich
zuständige.
Steuerrecht
Das Steuerrecht ist ein
Teilgebiet des Rechts, das die
Festsetzung und Erhebung von
Steuern regelt.
Zum Steuerrecht im engeren Sinne
werden alle Steuergesetze
gerechnet.
Die wichtigsten Steuergesetze
sind das Einkommensteuergesetz,
das Umsatzsteuergesetz, das
Körperschaftsteuergesetz und das
Gewerbesteuergesetz.
Das internationale Steuerrecht
regelt die Besteuerung bei
Auslandssachverhalten.
Streitigkeiten zwischen der
Finanzverwaltung, i.d.R. den
Finanzämtern, und den
Steuerpflichtigen werden vor den
Finanzgerichten und dem
Bundesfinanzhof ausgetragen.
Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht umfasst
alle Gesetze, die Sanktionen
wegen Verstößen gegen die
Steuergesetze androhen.
Die §§ 369 ff. Abgabenordnung
(AO) enthalten die wesentlichen
Regelungen über die
strafrechtlichen Konsequenzen
der Verstöße gegen die
Steuergesetze.
Die Verknüpfung des
strafrechtlichen Tatbestandes
mit dem besonderen Steuerrecht
kennzeichnet das
Steuerstrafrecht.
Für Steuerhinterziehungen und
Steuerverkürzungen sind die
Strafgerichte bei den
Amtsgerichten und Landgerichten
zuständig.
Handelsrecht
Das Handelsrecht regelt die
Rechtsbeziehungen zwischen
Kaufleute für Teile ihrer
Geschäftstätigkeit.
Es ist insbesondere im
Handelsgesetzbuch (HGB) und
dessen Nebengesetzen wie dem
Scheckrecht (SchG) und
Wechselrecht (WG) geregelt. Das
Handels- und Gesellschaftsrecht
stellen einen Teilbereich des
Wirtschaftsrechts dar.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt
die die Rechtsbeziehungen
zwischen privatrechtlichen
Personenvereinigungen, die zur
Erreichung eines bestimmten
Zweckes gegründet werden.
Die wichtigsten Formen sind die
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (GmbH), die
Aktiengesellschaft (AG), die
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(GbR), die Genossenschaft und
die Partnerschaft
Für bestimmte Streitigkeiten
bestehen Handelskammern bei den
Landgerichten.
Mietrecht
Das gewerbliche Mietrecht regelt
gegenseitige Vereinbarung zur
zeitweisen Gebrauchsüberlassung
gegen Entgelt.
Gegenstand der Überlassung
können bewegliche Sachen, z.B.
Maschinen, oder unbewegliche
Sache, z.B. Immobilien, sein.
Bürozeiten:
Mo 8.00
Uhr bis 15.00 Uhr
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Termine nach telefonischer
Vereinbarung
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